Wir stellen aktuell das Hauptprogramm zur 64. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie zusammen und freuen uns Ihnen dieses voraussichtlich Oktober 2025 hier bereitstellen zu dürfen!
Werden Sie ein Teil des Programm und reichen Ihr Symposium bis zum 30. Mai 2025 ein:
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Vorgaben zur Symposiumseinreichung
Symposiumsvorschläge, die diesen Vorgaben entsprechen werden bevorzugt berücksichtigt:
- eine Geschlechterbalance unter der Vortragenden und Vorsitzenden muss erkennbar sein
- mindestens einer der Vorsitzenden oder einer der Referierenden müssen 1985 oder später geboren sein
- Vorsitzende sollen auch referieren
- Referierende sollen im wissenschaftlichen Teil der Tagung maximal 2 Vorträge halten
- die Vorsitzenden und Vortragenden sollten aus verschieden und dürfen nicht alle aus der gleichen Institution/Klinik sein.
Folgende Themen werden in den Halbtagskursen und Seminaren behandelt und können aus dem Grund nur bedingt bei den Symposien berücksichtigt werden:
Halbtagskurse
- Sozialmedizin in der Epileptologie - Erwachsene
- EEG - Kinder und Erwachsenen
- Pharmakotherapie - Kinder und Jugendliche
- Pharmakotherapie - Erwachsenen
- Anfallssemiologien im Video – Kinder
- Anfallssemiologien im Video – Erwachsene
- Verhütung, Schwangerschaft, Stillen
- Bildgebung bei Epilepsie
- Immunologie und Epilepsie
- Epilepsiechirurgie
Seminare
- Fehler in Diagnostik und Therapie - Erwachsene
- Differenzialdiagnosen - Erwachsene
- Epileptologie im Sozialpädiatrischen Zentrum
- Der ältere Patient
- Neurometabolik in der pädiatrischen Epileptologie
- Management bei Menschen mit Störung der Intelligenzentwicklung - Erwachsene
- EEG bei Neugeborenen und Säuglingen
- Epileptologische Notfälle - Kinder und Erwachsene
- Genetische Diagnostik in der Epileptologie
- SUDEP und Wearables
Vorgaben zur Reisekostenerstattung
- Für alle Referent:innen und Vorsitzenden der Symposien entfallen die Tagungsgebühren
- Bei einer Anfahrt von mindestens 50 km aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wird den Referent:innen eine Reisekostenpauschale von 250 € erstattet
- Für Referent:innen aus dem europäischen Ausland beträgt die Hotel- und Reisekostenpauschale 500 €
- Referent:innen aus dem internationalen Ausland erhalten eine Hotel- und Reisekostenpauschale von 1.000 €
- Für Referent:innen von Kurzbeiträgen (in der Regel <15 min Dauer) in dem Videoforum, "My worst case", Freien Vorträgen und Postern (auf Abstract-Basis), etc. werden keine Reisekosten erstattet und nicht die Registrierungsgebühr übernommen.